3. Bedingungen

3. Bedingungen

Genossenschaft Holzlabor
Thurtalstrasse 30
8478 Thalheim an der Thur


Produktionsstandort:
Tösstalstrasse 86
6400 Winterthur

*

Merkblatt Genossenschaft HOLZLABOR und Nutzungsbedingungen

*Juni 2023

Gerne möchten wir die Werkstatt interessierten Menschen zur Verfügung stellen und sie mit ihnen teilen. Damit dies möglichst zufriedenstellend für alle beteiligten vonstatten geht, gibt es einige Punkte zu berücksichtigen. Wir bitten Dich das Merkblatt sorgfältig durchzulesen und es sinngemäss umzusetzen. Melde dich bei Unklarheiten oder Fragen bitte direkt bei der zuständigen Person.

*

Allgemein

Montags um 9:00 gibt es eine Organisationssitzung, an der die wichtigsten Informationen ausgetauscht und koordiniert werden. Die folgenden Punkte sind zu berücksichtigen.

> Allen Anwesenden respektvoll begegnen.

> Der Einrichtung sorge tragen.

> Sorgfältig mit den Materialien umgehen.

> Die Plätze so verlassen, dass andere nicht erst aufräumen müssen.

> Jeder Gast/ jede Mitarbeiter*in hat eine Bezugsperson , die die wichtigsten Informationen vermittelt.

> Autos auf dem Parkplatz parkieren.

> Es gilt ein Rauchverbot in allen Räumen! Kippen bitte in Behältern/ Aschenbechern entsorgen.
Bei den Eingängen befinden sich Feuerlöscher.

> Türen zwischen den Depothallen wegen Lärm und zum Brandschutz geschlossen halten.

> Offizielle Werkstatt Arbeitszeit:
Montag – Freitag: 8h – 18h NB. Ausserhalb dieser Zeiten kann die Werkstatt nach Absprache ebenfalls genutzt werden. Nachtruhe etc. berücksichtigen.

> Maschinenbenutzung NUR mit Einweisung von Holzlabor Mitarbeiter:innen. *siehe Werkstattnutzung

> Angestellte sind SUVA versichert.
NB. Die Versicherung für nicht-Angestellte ist Sache jeder einzelnen Person.

> Hobelbänke und Maschinen müssen immer frei sein.
Abschnitte und Reste umgehend verräumen, bzw. korrekt entsorgen.

> Werkzeuge nach Gebrauch an ihren Platz zurück.
Gilt auch für Pinsel und Farbmaterial > Pinsel reinigen! und sauber wieder verräumen.

> Brennholz und Abschnitte kleinschneiden, in Harassen/ Kisten füllen und deponieren.

Zusammenleben:

> Es ist erwünscht sich am Zusammenleben zu beteiligen.
> Der Znüni findet ca 09:30 statt. Informationen können hier ausgetauscht werden. Zmittag gibt es im Depot ab 12:30 idR. Mo. – Do.. *siehe Essen/Verpflegung
> Mithilfe in der Küche (Tischen/Abräumen, Abwasch) ist erwünscht.

Beteiligung:

> Jede Person die regelmässig/längerfristig in der Werkstatt und in der Wagenhalle tätig ist, ist gebeten einen Dienst zB. Recycling etc. zu übernehmen.

Bedingungen Werkstattnutzung:

> NB. Auftragsarbeiten des Holzlabors haben Priorität.

> Stationärmaschinen dürfen nach Absprache und unter Aufsicht des Fachpersonals in Betrieb genommen werden.
Eigenständiges, unbeaufsichtigtes Arbeiten an den Maschinen NUR mit sorgfältiger Einweisung von Holzlabor Mitarbeiter*innen.
Sägeblatt wechseln und Kehlmaschine rüsten sind Arbeitsgänge die NUR von Mitarbeiter*innen getätigt werden!

> Sicherheit/Versicherung ist Sache jeder/jedes Einzelnen (angemessene Schutzkleidung, zusammengebundene Haare,…)
Maschinennutzung auf eigenes Risiko.

> Absauganlagen regelmässig auf Füllstand prüfen und ggf. Säcke bzw. Container wechseln.

> Werkzeuge und Verbrauchsmaterial nach der Arbeit reinigen (ggf. Abblasen) und an vorgesehenen Platz verräumen.
> Arbeitsplatz und Maschinen sauber hinterlassen. (Abschnitte versorgen, Brennholz klein schneiden und in Harrasen oder Säcken versorgen, Maschinen abblasen, Boden kehren)

> Privates Baumaterial und Werkzeug wird an einem gemeinsam bestimmten Ort gelagert. *siehe auch Kosten Lagerfläche

> Alle Schäden müssen gemeldet werden.
Für selbstverantwortete Schäden wird muss jeder selber aufkommen (z.B. verschmutztes Altholz wird gehobelt und danach müssen die Hobelmesser ersetzt/geschärft werden. Oder es wird unsachgemäss an der Bandsäge gearbeitet und das Blatt reisst.)
Schäden die durch Zufall oder durch Verschleisserscheinungen entstehen können vom Betrieb übernommen werden.
In jedem Fall den Schaden bitte melden oder bei Unsicherheit fragen.

Benutzung Büro:

> Während Bürozeiten Benutzungsbedarf bitte absprechen.
> Das Internet ist auf Absprache frei benutzbar (PW au f Anfrage im Büro)
> Telefonate werden direkt in die Spendenkasse im Büro bezahlt.

Recycling und Abfall:

> Altmetall, Papier, Glas usw. kommt in Kisten bei der Sammelstelle.
> Karton kommt in den gelben Container. Schachteln zusammenfalten.
Restmüll in Schwarze Container (Mittwoch Abfuhrtag; bitte mitdenken, diese an die Strasse zu stellen).
> Hobelspänesäcke: wenn es reines holz ist können diese für den Kompost/Garten oder für die Tiere verwendet werden. Ansonsten werden diese in den Container umgeleert.
> Abschnitte: Brennholz in Harassen (zugeschnitten) oder in Säcke (Kleine Klötze)

Kosten ab 2023

Kosten Genossenschafter*innen:

> 1 Anteilschein kostet 500.- (Rückerstattung bei Austritt)
> Um Genossenschafts-Mitglied zu werden muss mindestens ein Anteilsschein (bis beliebig viele) erworben werden.
> Beteiligung an Infrastruktur & Lager in Form von Diensten und Aufgaben sind grundsätzliche Bedingungen für Mitglieder.

Kosten Werkstattnutzung

Pauschale Nutzungsbeträge

> Extern
/Monat: 800.-FR
/Tag 120.-FR
/Stunde 60.-FR

>Genossenschafter*innen
/Monat: 500.-FR
/Tag 100.-FR
/Stunde 50.-FR

Kosten Regiearbeiten

> Der Stundenansatz beträgt:
für Extern 103.-FR
für Genossenschafter*innen 90.-FR
> NB. Verbrauchsmaterial wird separat verrechnet.

Kosten Miete Bauplatz:

> Kosten Bauplatz inklusive Nebenkosten und Mitbenutzung der Werkstatt, des Aufenthaltsraumes und der allgemeinen Einrichtung:

Miete pro Monat nach Wagenlänge:

bis 8m 500.-FR/Monat
9m 600.-FR/Monat
10m 700.-FR/Monat

NB. intensive Nutzung der Stationärmaschinen kann extra verrechnet werden.

> Die Mieten sind unaufgefordert monatlich VOR Monatsbeginn auf das Konto der Genossenschaft Holzlabor einzuzahlen.

Die Zahlungserinnerung kostet 20.-FR.
> Alle Mietenden sind verpflichtet, sich am Hausdienst zu beteiligen (z.b. Brennholz, Küche, Recycling, Container, Vorplatz, allgemeine Ordnung )

Kosten Lagerfläche:

> 1 Palett oder 1 m² Fläche = 10Fr/Monat
Angestellte der Genossenschaft können 1 Palett kostenlos lagern.
Dritt-Personen, die Material bei uns lagern möchten, bezahlen 10 Fr im Monat pro Palett oder 1 m².
> Die dem Bauplatz zugeordnete Fläche (Ein Wagen + Baugerüst / Arbeitsfläche ringsum) ist im Miet-Preis inbegriffen. Wenn noch zusätzlich Platz gebraucht wird, wird dieser zusätzlich verrechnet.
> Kleinere/persönliche Gegenstände können nach Absprache an einem gemeinsam bestimmten Ort zwischengelagert werden.

Bitte beachten:

> *Rechnungen bis 100,- FR werden in bar gezahlt.

Sonstiges

Essen/Verpflegung:

> Znüni ist täglich um 9:30 und kostet 2,-FR pro Person/pro Tag. Man kann den Beitrag Wöchentlich oder pro Mal in die Kaffeekasse einzahlen. Für alle die über längere Zeit im Depot arbeiten gibt es eine Liste zum abhaken. Diese kommt der Übersicht von regelmässig Anwesenden entgegen.
Es kann auch ein Beitrag in Form von Naturalien geleistet werden. (zB. Brot/Kaffee/Konfi… mitbringen. Bitte drauf achten was es schon hat)
> Zum Zmittag wird im Depot idR. Mo.-Do. vegan gekocht. Wer mitessen mag, kann sich bis spätestens 10:00 in eine Liste eintragen. Gegessen wird ab 12:30. Kosten 15,-FR.
> Zwischenverpflegung: Getränke, Kaffee, Tee, Imbiss selbst organisieren, Geschirr etc. abwaschen und wieder verräumen.

Befinden:

> Auf Wunsch oder aus konkretem Anlass kann ein Fest gefeiert werden.
> Ebenso kann eine Befindungsrunde einberufen werden. Die Anwesenden haben Raum mitzuteilen, was sie beschäftigt. es geht in erster Linie um soziale Themen und persönliches Befinden und nicht um Alltagsgeschäfte.

Vielen Dank fürs Berücksichtigen und Mithelfen.

Werden die Bedingungen nicht eingehalten und es entsteht einen Aufwand wird dieser zu unseren Ansätzen verrechnet. (zB: Werkstatt unaufgeräumt hinterlassen)